Verwaltungsbeirat und Abschluss des Verwaltervertrages |
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Samstag, 30. August 2003 |
Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den
Verwaltungsbeirat,ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu
den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gemacht werden, kann den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird allerdings ein
derartiger Beschluss nicht angefochten, so ist ein auf dieser Grundlage
abgeschlossener Verwaltervertrag wirksam. (OLG Köln, Beschluss vom
20.10.2002, ZMR 2003, 604)
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Höhe der Sonderumlage bei Zahlungsunfähigkeit eines Eigentümers |
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Samstag, 30. August 2003 |
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl,ob Sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung in Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird. (KG, Beschluss vom 26.03.2003, ZMR 2003, 603) |
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Verwalterentlastung bei unvollständiger Jahresabrechnung |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Selbst das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung ist ausreichend. Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung. (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.04.2003, ZMR 2003, 594) |
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Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein
Teileigentum als „Büroräume“ festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben
sein,wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen
oder zu verwerten nicht bestand und die Nutzung als Wohnraum die übrigen
Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als
Büroräume. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2003, ZMR 2003, 593)
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Keine Beinträchtigung durch Nutzungsänderung |
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Freitag, 30. Mai 2003 |
Die Nutzung zu Wohnzwecken einer als Gewerbeobjekt in der Teilungserklärung ausgewiesenen Sondereigentumseinheit führt bei einer aus 28 Einheiten bestehenden WEG typischerweise nicht zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Miteigentümer, die Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten sind. (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, AnwaltInfo MietR 2003, 20) |
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Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten |
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Mittwoch, 30. April 2003 |
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein
Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den
gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken,
Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136)
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Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft |
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Freitag, 28. Februar 2003 |
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der
Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf
einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die
Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit
Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)
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Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer |
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Freitag, 28. Februar 2003 |
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche
Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im
Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine
ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier:
Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche
Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)
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Heizungsanlage immer Gemeinschaftseigentum |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Eine Heizungsanlage, die der Versorgung der gesamten Wohnungseigentumsanlage dient, ist auch dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn der Öltank in einem Raum installiert ist, der nach Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan Sondereigentum ist. (KG, Beschluss vom 18.09.2002, 24 W 89/01) |
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Entlastung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümerverzichten mit der Entlastung des Verwalters in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses auf mögliche Ansprüche gegen den Verwalter. Ein derartiger Verzicht gegen einen gegen Entgelt tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspricht nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gem. § 21 IV WEG. (Bay ObLG, Beschluss vom 19.12.2002, 2 Z BR 104/02, ZMR 2003, 280) |
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